Das Kleingedruckte

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an von Katharina Lampe angebotenen Kursen, Workshops, Unterricht, Physiotherapiebehandlungen und Online- Trainings 

 

I. Vertragsgegenstand 

1. Diese AGB gelten zwischen Katharina Lampe (im folgenden Dienstleister/ Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer/Kunde genannt. Für die bessere Lesbarkeit ist auf gendern verzichtet worden) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen und Workshops, Unterricht, Physiotherapiebehandlungen oder Online- Trainings.

2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des Dienstleisters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen. 

3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. 

 

II. Vertragsabschluss 

1. Grundlage des Angebots des Dienstleisters und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweiligen Unterrichts - und Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements das individuell erstellte Angebot des Dienstleisters. 

2. Die Anmeldung / Buchung erfolgt mündlich oder schriftlich per E-Mail, WhatsApp, Hubspot Formulare oder die Calendly- Software.
Dafür gilt folgendes: 

Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Dienstleister den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Dienstleister zustande. 

 

III. Bezahlung 

Die volle Veranstaltungsgebühr ist am ersten Veranstaltungstag/Trainingsstunde vor Beginn der Veranstaltung/des Trainings in bar oder vorab bis zu einem vom Dienstleister benannten Datum per Überweisung oder PayPal auf das Konto des Dienstleisters zu leisten. Der Dienstleister erstellt für alle Einheiten eine Rechnung, die dem Teilnehmer jederzeit per Mail übermittelt werden kann. 

 

IV. Preise, Leistungen und Durchführung

1. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungs- und Trainingsausschreibung des Dienstleisters, die auf dessen Homepage www.steppferdetraining.de zu finden ist oder auf dem individuellen Anmeldeformular hinterlegt ist. Das im individuellen Anmeldeformular genannte Entgelt hat dabei Vorrang, vor den Standards auf der Internetseite www.steppferdetraning.de 

2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers, es sei denn dies ist in der Ausschreibung ausdrücklich anders aufgeführt. 

3. Die Stellung der für das Training erforderlichen Ausrüstung (z.B. Dualgassen, Pylonen etc.) ist im Veranstaltungspreis enthalten. 

4.  Im Fall eines Zahlungsverzuges fallen die gesetzlichen Verzugszinsen für Verbraucher in der Höhe von 4% an.

5.  Die Arbeit findet ausschließlich auf den Reitanlagen der Kunden, für Kurse gebuchte Reitanlagen oder auch online statt. Die Einheit beginnt mit der Anwesenheit des Dienstleisters. Für das Training/ Veranstaltung trägt der Teilnehmer dafür die Sorge, dass das Pferd zu Beginn der Einheit geputzt und in artgerechter Weise gezäumt und ggf. gesattelt ist. Ebenso muss das Pferd bereits ausreichend (mind.15 min) aufgewärmt worden sein, so dass bei Anwesenheit des Dienstleisters die Einheit beginnen kann. Andere Absprachen sind individuell und vorab möglich. Des weiteren gelten die unter IX und X aufgeführten Bestimmungen.

 

V. Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren 

1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungs- und Trainingsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief/ Email oder WhatsApp vorliegen. 

2. Die Rücktrittskosten betragen 
- für Veranstaltungen und Kurse: 

vom 42. bis 22. Tag vor Beginn der Veranstaltung - 25 % des Gesamtpreises 

vom 21. bis 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung - 50 % des Gesamtpreises 

vom 14. bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung - 75 % des Gesamtpreises 

2 Tage vor bis zu Beginn der Veranstaltung - 100 % des Gesamtpreises 
Ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung kann genannt werden.
- Für individuelle Einzelunterrichte
bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Termin: 0% des Gesamtpreises. 
innerhalb von 24 Stunden vor Termin: 100% des Gesamtpreises. Ein Ersatzteilnehmer kann genannt werden.

3. Nimmt der Teilnehmer Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. 

4.  Sagt die Dienstleister eine Veranstaltung/ Training ab, besteht ein Anspruch auf Terminverschiebung oder die bereits geleistete Anzahlung oder Kursgebühr kann bis spätestens 14 Tage nach geplantem Kursbeginn zurückerstattet werden. 

 

VI. Ersatzteilnehmer 

1. Bis zum Beginn der Veranstaltung/ des Trainings darf der Teilnehmer bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson beschaffen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Dienstleisters und dessen Zustimmung. Der Dienstleister hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 

2. Findet der zurückgetretene Teilnehmer keine geeignete Ersatzperson, bemüht sich der Dienstleister, selbst Ersatzteilnehmer zu beschaffen. Gelingt dies dem Dienstleister, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 25.- € berechnet. In diesem Fall entstehen dem ursprünglichen Teilnehmer keine Rücktrittskosten. 

3. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten. 

 

VII. Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch den Veranstalter 

Der Dienstleister ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen: 

1. ohne Einhaltung einer Frist: 

a) Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Personen erheblich belästigt oder gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bzw. wenn er die Veranstaltungsgebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat. 

b) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Pferdes gemacht hat und dadurch ursächlich er selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder des Führens des Pferdes schuldhaft verstößt.

c) In beiden Fällen hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis nebst bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht. 

2. bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung: 

a) Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge von Unfall / Krankheit des Dienstleisters bzw. des vom Dienstleister für die Veranstaltung eingesetzten Trainers oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. 

b) Wenn die vom Dienstleister zu bestimmende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 

c) In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten. 

Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch den Veranstalter nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht. 

Programmänderungen durch den Dienstleistersind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Dienstleistung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer vom Veranstalter nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises. 

 

VIII. Mitwirkungspflicht 

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 

2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. 

3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

 

IX. Haftungsbestimmungen 

1. Der Dienstleister ist haftpflichtversichert.

2. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung. 

3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der Veranstaltung/ Trainings verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist. 

4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Dienstleister schließt die Haftung wegen aller dem Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung des Dienstleisters gedeckt sind. Ferner stellt der Teilnehmer den Dienstleister im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. 

5. Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Außerdem müssen sie bei Veranstaltungen, in denen gesprungen oder ins Gelände geritten wird, eine geeignete Schutzweste nach gültiger Euronorm tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. 

6. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms, das Tragen einer Schutzweste sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen. Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/oder fehlendem Reithelm und/oder Schutzweste dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. 

7. Die vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und Namen des Dienstleisters. 

8. Das Konsumieren von Alkohol auf der Veranstaltung durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr. 

9. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Tragen von Ringen, Zöpfen, Ketten oder ähnlichen Gegenständen bei der Arbeit mit Pferden ein Gefahrenrisiko darstellt. Der Dienstleister schließt daher jede Haftung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden aus, die im Zusammenhang damit entstehen können, dass der Teilnehmer während der Arbeit am Pferd irgendeine Art von Schmuck- oder Kleidungsstück trägt, welches ein Gefahrenrisiko birgt, sofern der Veranstalter den Teilnehmer zuvor auf dieses Risiko hingewiesen und der Teilnehmer sich dennoch zur Teilnahme entschieden hat. 

10. Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung der dem Teilnehmer während der Veranstaltung gezeigten Methoden und Übungen entstehen können. Dies gilt insbesondere für dem Teilnehmer gezeigte physiotherapeutische Übungen und Behandlungsmethoden. 

 

X. Bestimmungen zur Teilnahme von Pferden 

1. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung/Training mitgebrachte Pferde müssen über einen vom Stall vorgegebenen, aktuellen Impfschutz verfügen. Verlangen des Dienstleisters oder seiner Helfer ist der Equidenpass vorzulegen. 

2. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung/ Training mitgebrachte Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Auf Verlangen des Veranstalters ist hierüber vor Beginn der Veranstaltung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen. 

3. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung/ Training mitgebrachte Pferde müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, in der das Risiko der Arbeit mit ungewöhnlichen Zäumungen mitversichert ist. Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. 

4. Während der gesamten Veranstaltung/Trainings trägt der Reiter/Pferdebesitzer die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung seines Pferdes und bleibt Tierhüter im Sinne des § 834 BGB. Insbesondere haftet er uneingeschränkt nach § 833 BGB. 

5. Das vom Teilnehmer zur Veranstaltung/Training mitgebrachte Pferd muss gesundheitlich dazu in der Lage sein an der Veranstaltung teilzunehmen. Gesundheitliche Vorerkrankungen des Pferdes müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung/Training mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen und stellen keinerlei Hinderungsgrund für die Teilnahme an der Veranstaltung dar. Vor Beginn der Veranstaltung ist dem Dienstleister die Vorerkrankung/Gesundheitsstörung des Pferdes mitzuteilen. 

6. Es wird davon ausgegangen, dass das vorgestellte Pferd vom Pferdebesitzer vorgestellt wird. Die Reitbeteiligung oder Stellvertretung verpflichtet sich, vom Pferdebesitzer das OK zum Training oder Physiotherapie eingeholt zu haben.

7.  Als Therapeut nimmt der Dienstleiter seine Verantwortung im täglichen Umgang mit Tieren sehr ernst. Eine fundierte Ausbildung mit Prüfung, regelmäßige Fortbildungen so wie eine Berufshaftpflichtversicherung sind für den Dienstleister selbstverständlich. Aus rechtlichen Gründen weist der Dienstleister darauf hin, dass die von mir angewendeten alternativen Behandlungsmethoden nicht wissenschaftlich anerkannt sind und somit eine schulmedizinische Behandlung lediglich ergänzen. Die vom Dienstleister verwendeten Behandlungsmethoden können eine tierärztliche Behandlung im Not- oder Akutfall nicht ersetzen. Vor der Behandlung wird der Tierbesitzer, Betreuer, Stellvertreter vom Dienstleister auf Wirkung und mögliche Nebenwirkung der verschiedenen Therapien hingewiesen. 

 

XI. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 

1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung/Training  geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 

2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

XII. Fotos & Unterlagen 

1. Eventuell während der Veranstaltung/Trainings aufgenommene Fotos und Videos dürfen vom Dienstleister für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden. 

2. Die vom Dienstleister gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. 

3. Der Dienstleister haftet nicht für die Inhalte der von ihm herausgegebenen Unterlagen, insbesondere übernimmt er keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung der in den Unterlagen dargestellten Methoden und Übungen entstehen können. 

 

XIII. Datenschutz 

1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden vom Veranstalter ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. 

2. Der Veranstalter sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Missbrauch. 

 

XIV. Schlussbestimmungen: 

1. Es gilt deutsches Recht. 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. 

 

 

Stand: 28. Dezember 2024